In der letzten Stadtverordnetenversammlung am 24.Juni 2020 fand unsere Beschlussvorlage 106/2020 regen Zuspruch und wurde von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen. Für viele Hundebesitzer dürfte das eine sehr erfreuliche Nachricht sein, weil wir in Zunkunft einen Platz haben werden, auf dem unsere Fellnasen ganz offiziell ohne Leine spielen und toben dürfen.

Hier die Begründung für unseren Beschlussantrag:

Hundebesitzer beklagen, dass es in unserer an Uferstreifen, Grün- und Brachflächen gewiss
nicht armen Stadt keinen einzigen Platz gibt, auf dem man offiziell Hunde frei laufen lassen
darf, während andererseits im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang besteht. Zur artgerechten
Haltung von Hunden gehört es aber, dass Hunden ausreichend Auslauf ermöglicht wird. Aus
diesem Grund haben zahlreiche Städte — u.a. Potsdam — Hundeauslaufplätze eingerichtet,
die sich großer Beliebtheit erfreuen. Hunde können darauf frei spielen und ihr Sozialverhalten
trainieren.
Um einerseits dem Sicherheitsgefühl von Passanten, andererseits auch der Sicherheit von
Wildtieren Rechnung zu tragen, soll der Hundeauslaufplatz umzäunt sein und ggf. eine Unterteilung für „große Hunde“ und „kleine Hunde“ aufweisen, wobei die Wahl des entsprechenden
Bereichs dem Hundebesitzer überlassen bleiben soll. Ferner sind natürlich Tütenspender und
genügend Abfallkörbe vorzuhalten.
Unmittelbarer Effekt eines Hundeauslaufplatzes ist die Senkung der Zahl freilaufender Hunde in
Parks und auf öffentlichen Plätzen sowie des damit verbundenen Hundekots. Denn Verbote
ohne Ausweichmöglichkeit produzieren zwangläufig Regelverstöße. Den Steuern zahlenden
Hundebesitzern der Stadt soll so eine Möglichkeit zur legalen artgerechten Haltung und
Beschäftigung ihrer Hunde geboten werden. Zugleich wird unsere Stadt für Urlauber mit Hund
attraktiver, wenn sie hundefreundliche Bedingungen vorfinden.
Geeignete Flächen sollen auch auf ungenutzten Teilen von Gewerbegebieten gesucht werden,
da hier keine Anwohner, dafür i.d.R. jedoch ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Sofern
eine solche Fläche anderweitige Verwendung findet, ist zeitnah für Ersatz zu sorgen.